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Internationale Regelungen zur Stammzellenforschung und zum Klonen
Letzte Ergänzungen: 25.08.07
Im Folgenden haben wir relevante internationale Regelungen zur Stammzellenforschung und zum Klonen zusammengestellt, die teilweise auch für Deutschland Anwendung finden.
Regelungen auf EU-Ebene zur Stammzellforschung:
Diese Rubrik wird demnächst auf den aktuellen Stand gebracht. Bis dahin bitten wir noch etwas um Geduld.
Streit um ein weltweites Klonverbot bei der UN
Diese Rubrik wird demnächst auf den aktuellen Stand gebracht. Bis dahin bitten wir noch etwas um Geduld.
Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (Bioethik-Konvention) des Europarates mit Zusatzprotokollen
Seit 1997 gibt es die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (Bioethik-Konvention) des Europarates, die mit diversen Zusatzprotokollen unterschiedliche Forschungsbereiche regelt. Dabei gibt es auch ein Zusatzprotokoll zum Klonen. Ein Protokoll zur Embryonenforschung ist geplant.
Alle Dokumente dazu und weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsportal zur Bioethik-Konvention des Europarates in der Rubrik Konventionstexte.
Sonstige gesetzliche Regelungen zur Stammzellforschung und zum Klonen im Ausland
Die Rechtslage bezüglich Embryonenschutz, "therapeutischem" und "reproduktivem" Klonen präsentiert sich von Land zu Land sehr unterschiedlich.
Auf der Webseite von www.cloning gibt es einen guten Überblick über gesetzliche Regelungen zur Stammzellforschung und zum Klonen in anderen Ländern
Einen Weitere gute Zusammenstellung zur Rechtslage bietet das Deutsche Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) in seinem Blickpunkt: Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen, dort unter "II. Ausgewählte nationale und internationale Gesetze und Regelungen" sowie in seinem Blickpunkt Forschungsklonen, dort unter "II. Rechtliche Aspekte"
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