Logo InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland

Stammzellen-Debatte.de

Infoportal zum Thema Stammzellen und Klonen

Einführung
Über uns
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Sitemap
Home
» Neues
Pressespiegel
Dokumente
Literatur
Adressen
Links

Zum
Gemeinschaftsportal
IGKB-Deutschland
>>>>

www.Stammzellen-Debatte.de

Infoportal zum Thema embryonale / adulte Stammzellen, therapeutisches / reproduktives Klonen, Nabelschnurblut-Stammzellen

Neues

07.03.13, zuletzt ergänzt am 20.04.13: Bundeskabinett beschließt Fünften Stammzellbericht - Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz für 2010 - 2011

Das Bundeskabinett hat am 06.03.13 den Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes beschlossen. Der Bericht wird demnächst dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Presseaussendung am 06.03.13 mit.

Hintergrund ist das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002. Darin wurde die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) in Deutschland unter strengen Voraussetzungen gesetzlich geregelt. Zugleich wird laut BMG der Schutz menschlicher Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz gewahrt, das die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus menschlichen Embryonen in Deutschland unter Strafe verbietet. Gegenstand der Berichtspflicht gemäß Paragraph 15 Stammzellgesetz ist eine Darstellung der Durchführung des Gesetzes sowie des aktuellen Forschungsstands zu embryonalen und anderen Formen menschlicher Stammzellen. Durch den Bericht soll der Deutsche Bundestag in die Lage versetzt werden, die mit der bisherigen Regelung gemachten Erfahrungen in seine Meinungsbildung zur Bewertung der Sachlage einzubeziehen.

Der vorgelegte Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011. Der Stammzellbericht geht auf die vorliegenden Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen und ihre Bearbeitung durch die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und das Robert Koch-Institut als zuständiger Genehmigungsbehörde ein. Demnach sind im Berichtszeitraum 20 Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung beziehungsweise Genehmigung der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) an das Robert-Koch-Institut (RKI) gestellt worden.

"Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen bleibt erforderlich"

Zudem werden in dem Papier die Erfahrungen bewertet, die dabei mit dem Genehmigungsverfahren und im sonstigen Umgang mit dem Gesetz gemacht wurden. Wie das Ministerium betonte, werde in dem Bericht deutlich, dass auch angesichts der neu verfügbaren humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen), d.h. sogenannte reprogrammierte Stammzellen, in der Forschung die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen erforderlich bleiben wird. Dies zeige die Bedeutung und die weiterhin bestehende Notwendigkeit der im Bericht ausgewerteten Genehmigungspraxis. Er stellt zudem exemplarisch die Erkenntnisse der seit dem vierten Stammzellbericht durchgeführten Forschungsarbeiten mit menschlichen embryonalen, menschlichen adulten und tierischen Stammzellen dar und gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Stammzellenforschung in den Jahren 2010 und 2011.

Im Berichtsteil zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Paragraph 5 Stammzellgesetz ist laut Ministerium in Bezug auf die Hochrangigkeit der Forschungsvorhaben insbesondere bemerkenswert, dass in einem Teil der Forschungsprojekte Zellmodelle aus humanen embryonalen Stammzellen für degenerative Erkrankungen (z. B. Chorea Huntington) entwickelt werden. An diesen Modellen könnten zukünftig sowohl die Krankheitsentstehung als auch Wirkstoffentwicklungen erforscht werden. Dies scheine der erste Bereich zu sein, in dem Ergebnisse der humanen embryonalen Stammzellforschung klinische Relevanz erlangen könnten.

Beim letzten Bericht gab es einige Unklarheiten inhaltlicher Art, die für lebhafte Diskussionen sorgten. Man darf gespannt sein, ob das auch diesmal der Fall sein wird. Der aktuelle Stammzellbericht wurde zwischenzeitlich an die Fachausschüsse überwiesen und wird danach im Deutschen Bundestag und Bundesrat behandelt.
 

Weitere Informationen:

Presseartikel zum 5. Stammzellbericht:

In den Medien wurde der Stammzellbericht nahezu gar nicht erwähnt. Es scheint offenbar kein Thema mehr zu sein nach der Novellierung des Stammzellgesetzes.

Kabinett beschließt Fünften Stammzellbericht
Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes beschlossen, der dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt wird.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium für Gesundheit BMG 06.03.13

Bundesregierung: Stammzelltherapie möglicherweise bald klinisch relevant
Berlin – Auf die klinische Relevanz der Therapie mit menschlichen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) geht die Bundesregierung in ihrem sogenannten Fünften Erfahrungsbericht ein.
AERZTEBLATT.DE 06.03.13

Bundesregierung legt fünften Stammzellbericht vor
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/TVW) Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 sind 20 Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung beziehungsweise Genehmigung der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) an das Robert-Koch-Institut (RKI) gestellt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/12882) vorliegenden fünften Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes mit.
HIB Heute im Bundestag 09.04.13

Zurück zur Rubrik Neues