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27.04.12: Zehn Jahre Stammzellgesetz - eine kritische Bilanz
Am 25. April 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen - Stammzellgesetz (StGZ)". Es erlaubt unter strengen Auflagen den Import menschlicher embryonaler Stammzelllinien, die bis zum 1. Januar 2001 gewonnen wurden. Nach längerer Debatte wurde 2008 dieser Stichtag auf Drängen von Wissenschaftler auf den 1. Mai 2007 verschoben, weil sie die alten Stammzellen inzwischen für ungeeignet für die Forschung hielten. Seit Inkrafttreten des Stammzell-Gesetzes vor zehn Jahren hat das Robert-Koch-Institut als zuständige Stelle 70 Genehmigungen zur Einfuhr dieser Zellen an Forschungsinstitute und Privatunternehmen erteilt. Vor diesem Hintergrund zogen nun Lebensrechtsverbände, Politiker und Forscher eine gemischte Bilanz.
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) fordert Stopp der staatlichen Finanzierung der embryonalen Stammzellforschung
"Auch zehn Jahre nach Verabschiedung des Stammzellgesetzes können Forscher weder in Deutschland noch in irgendeinem anderen Land der Welt einen therapeutischen Erfolg mit embryonalen Stammzellen vorweisen. Die einzige klinische Studie, die dazu bislang in den USA durchgeführt wurde, wurde im vergangenen Jahr erfolglos wieder abgebrochen", so das Fazit der Bundesvorsitzenden der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski in einer Pressemitteilung vom 24. April. Zudem habe das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011, das eine Patentierbarkeit von Produkten und Verfahren, die auf der Tötung menschlicher Embryonen basieren, grundsätzlich verwirft, dem unethischen Forschungszweig die Grundlage für eine kommerzielle Verwertung in Europa entzogen (siehe das Themenspecial vom 22.10.11).
"Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) fordert daher Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) erneut auf, sich bei den Verhandlungen über die Ausgestaltung des nächsten EU-Forschungsprogramms Horizon (2014-2020) mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in diese unethische Forschung keine deutschen Steuergelder mehr fließen. Ferner erwarten wir, dass die Ministerin auch die Förderpraxis ihres eigenen Hauses kritisch überprüft", so Kaminski. Es könne nicht sein, dass embryonale Stammzellen, die aus getöteten menschlichen Embryonen gewonnen werden, in Zukunft als "preiswerte Alternative zu Tierversuchen" etabliert werden sollen.
"Anstatt unethische Forschungsprojekte zu fördern, sollte der Staat, die Steuergelder seiner Bürger noch stärker als bisher in die Forschung mit adulten Stammzellen investieren. Diese ist, weil für sie keine Embryonen getötet werden müssen, nicht nur ethisch unbedenklich, sondern kann auch längst - trotz einiger Rückschläge - inzwischen zahlreiche therapeutische Erfolge vorweisen", so die ALfA-Bundesvorsitzende abschließend.
Weitere Stimmen zum Stammzellgesetz
Auch der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese, zugleich Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken, zog im Interview mit dem Domradio am 25.04.12 eine kritische Bilanz. Die embryonale Stammzellforschung sei ihren Erfolg schuldig geblieben, so Liese. "Bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen haben wir keinerlei Fortschritte für die Patienten erreicht", betonte er. Zudem kritisierte Liese die Verschiebung des Stichtages im Stammzellengesetz 2008. Grundlagenforschung wäre seiner Ansicht nach auch ohne eine weitere Gesetzesänderung möglich gewesen.
Stammzellforscher wie Oliver Brüstle aus Bonn, der damals mit seinem Importantrag für embryonale Stammzellen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) den Stein ins Rollen brachte, und Hans Schöler zogen dagegen laut einem Bericht in der Tageszeitung "Die Welt" vom 25.04.12 ein gemischtes Resümee. Zwar gebe es vielversprechende Entwicklungen mit sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen), dennoch bleiben aus Brüstles Sicht embryonale Stammzelle unübertroffen. "Die beste iPS-Zelle wird nie so gut sein können wie eine embryonale Stammzelle." Denn iPS-Zellen würden aus dem Körper entnommen und hätten daher genomisch dessen Alter, so Brüstle. Zudem benötige man die embryonalen Stammzellen zum Vergleichen der Forschungsergebnisse. Gleichwohl sehen manche Forscher langfristig die Zukunft in der Umwandlung von Zelltypen direkt im Körper. Hierzu gebe es bereits erste Studien.
Weiterführende Informationen:
- 22.10.11: Richtungsweisendes Urteil des EU-Gerichtshof: Patentierungsverbot für Zellen aus menschlichen Embryonen
Im Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle hat die Große Kammer des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) am 18.10.11 in Luxemburg ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Demnach ist ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenstadium gewonnen werden, die Zerstörung des Embryos nach sich zieht, von der Patentierung auszuschließen. Die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, kann Gegenstand eines Patents sein, aber seine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ist nicht patentierbar, urteilten die Richter.
- Zehn Jahre Stammzellgesetz
CDU-Abgeordneter Liese bewertet embryonale Stammzellforschung als erfolglos
DOMRADIO 25.04.12
- "Das befürchtete Schlachten von Embryonen ist ausgeblieben"
Vor zehn Jahren wurde das Deutsche Stammzellengesetz verabschiedet - am 25. April 2002
Von Annett Klimpel
DIE WELT 25.04.12
- Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen - Stammzellgesetz (StGZ)
Ausfertigungsdatum: 28.06.2002, Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 14.8.2008 I 1708
- Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz (StZG)
Beim Robert Koch Institut gibt es alle erteilten Genehmigungen aufgelistet
- Tätigkeitsberichte der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES)
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung erstellt gemäß § 14 ZES-Verordnung erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wird. Dort finden Sie alle bisher erschienen Berichte.
Presseschau zu 10 Jahren Stammzellgesetz
Ein Kampf gegen Ängste und Bedenken
Mit einem Eklat begann die Geschichte des Stammzellnetzwerks NRW. Heute ist es führend bei der Erforschung neuer Therapieformen
Von Natascha Plankermann
WELT AM SONNTAG 13.05.12
10 Jahre deutsches Stammzellgesetz: Kritische Bilanz
Ehemalige Ministerin Däubler-Gmelin: Auch in Deutschland schlug Ruder durch Zulassung der Präimplantationsdiagnostik im vergangenen Jahr in falsche Richtung um
KATH.NET 27.04.12
Zehn Jahre Stammzellgesetz: Politik zieht kritische Bilanz
München – Zehn Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Stammzellforschung hat die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) eine negative Bilanz gezogen.
AERZTBLATT.DE 26.04.12
Auferstanden als Ruine
Kathrin Zinkant
Stammzellen erfreuen sich nach wie vor großen Interesses. Die Forschung an ihnen allerdings weniger
DER FREITAG 26.04.12
"Das befürchtete Schlachten von Embryonen ist ausgeblieben"
Vor zehn Jahren wurde das Deutsche Stammzellengesetz verabschiedet - am 25. April 2002
Von Annett Klimpel
DIE WELT 25.04.12
Zehn Jahre Stammzellgesetz
CDU-Abgeordneter Liese bewertet embryonale Stammzellforschung als erfolglos
DOMRADIO 25.04.12
Hoffnung auf die "Alleskönner-Zellen"
Direktor des Max-Planck-Instituts über die neuen iPS-Stammzellen
Hans Schöler im Gespräch mit Gabi Wuttke
DEUTSCHLANDRADIO 25.04.12
Was in zehn Jahren Stammzellenforschung erreicht wurde
FOCUS Online 25.04.12
Die befürchtete Entwicklung
70 Genehmigungen für Stammzell-Import seit 2002
DOMRADIO 24.04.12
Hintergrund: Chronologie zur Debatte um Stammzellen
DOMRADIO 24.04.12
ALfA fordert Stopp der staatlichen Finanzierung der embryonalen Stammzellforschung
Kaminski: Forschung mit adulten Stammzellen stärker fördern
Anlässlich des morgigen, zehnten Jahrestages der Verabschiedung des „Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen – Stammzellgesetz (StGZ)“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:
Auch zehn Jahre nach Verabschiedung des Stammzellgesetzes können Forscher weder in Deutschland noch in irgendeinem anderen Land der Welt einen therapeutischen Erfolg mit embryonalen Stammzellen vorweisen.
PRESSEMITTEILUNG Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) 24.04.12
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